Goodlive Artists

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Goodlive Artists GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Konzerte und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend auch „Veranstaltung“) bei denen die Goodlive Artists GmbH & Co. KG Veranstalter*in ist und regeln das Verhältnis zwischen den Besucher*innen (nachfolgend auch „Kund*innen“, „Käufer*innen“ oder „Ticketinhaber*innen“) und dem/der Veranstalter*in (nachfolgend auch „Besuchervertrag“).

1.2 Vertragspartner*in der Ticketkäufer*innen bzw. -inhaber*innen und Verwender*innen dieser AGB ist die Goodlive Artists GmbH & Co. KG, Pfuelstr. 5, 10997 Berlin (nachfolgend auch “Veranstalter*in”). Dies gilt auch für Tickets, die durch beauftragte und autorisierte Vorverkaufsstellen (nachfolgend auch „Vertriebspartner*innen“) verkauft werden.

1.3 Neben diesen AGB gelten weitere Regelungen für unsere Veranstaltungen. Dazu zählen die Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit am Veranstaltungsort des/der Veranstalter*in in der aktuellen Fassung sowie die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.

1.4 Es gelten die AGB unserer Vertriebspartner*innen. Bei abweichenden Bestimmungen haben die AGB des/der Veranstalter*in Vorrang.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertragsschluss zwischen Besucher*innen und dem/der Veranstalter*in erfolgt über unsere Vertriebs-partner*innen, die den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln oder über einen Kauf eines Tickets an der Abendkasse.

2.2 Bei einer Online-Bestellung geht das Angebot für einen Vertragsschluss von den Käufer*innen aus, sobald dieser eine Buchung bzw. Reservierung eines Tickets auslöst. Beim Kauf eines Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit dem/der Veranstalter*in durch Übergabe der Tickets zustande.

2.3 Die Hinweise unserer Vertriebspartner*innen zur Veranstaltung, insbesondere zur Personalisierung von Tickets, Ausschluss der Weitergabe von Tickets, Versanddatum und Weiterverkauf der Tickets, sind zu beachten.

2.4 Wir als Veranstalter*in bieten Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an, d.h. Tickets für Konzerte und Kulturveranstaltungen. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht der Käufer*innen nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den jeweiligen Vertriebspartner*innen bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.

3. Zutrittsberechtigung

3.1 Der Schutz der Gesundheit der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen bei der Durchführung unserer Veranstaltungen ist uns besonders wichtig – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie. Behördliche Auflagen verpflichten uns zudem als Veranstalter*in Maßnahmen zum Gesundheitschutz am Veranstaltungsort zu ergreifen. Es gelten daher die folgenden Empfehlungen, um die Gefahr von Ansteckungen von Besucher*innen und Dritten am Veranstaltungsort mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß zu reduzieren:

Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit am Veranstaltungsort.

3.2 Der/die Veranstalter*in schließt keinen Besuchervertrag zugunsten eines Kindes bis zum Alter von 7 Jahren. Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis einschließlich 15 Jahren haben nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personen-sorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Erziehungs-beauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen auch eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

3.3 Wird Kindern und/oder Jugendlichen der Zugang zur Veranstaltung durch Mitarbeiter*innen des/der Veranstalter*in verwehrt, weil die Voraussetzungen gemäß diesen Bedingungen nicht ein- gehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.

3.4 Der Einlass am Veranstaltungsort erfolgt nur mit einem gültigen Ticket. Das Ticket berechtigt ausschließlich die berechtigten Ticketinhaber*innen zum einmaligen Besuch des Veranstaltungs-ortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit.

4. Tickets

4.1 Die Tickets werden über unsere Vertriebspartner*innen unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum des/der Veranstalter*in und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.

4.2 Der Kaufpreis für ein Ticket setzt sich aus dem nominellen Ticketpreis, der Vorverkaufsgebühr, sonstigen Gebühren und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zusammen (nachfolgend “Ticketkaufpreis”). Dieser ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht dem/der Veranstalter*in vollständig zu. Die Vertriebspartner*innen erheben gegebenenfalls für zusätzliche Leistungen weitere Gebühren im eigenen Namen.

4.3 Ein Ticketkauf via Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die unseren Vertriebspartner*innen für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist.

4.4 Der Versand von Tickets erfolgt ausschliesslich auf Gefahr der Käufer*innen. Diese sind verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu über-prüfen, insbesondere bezüglich Veranstaltung, Anzahl, Ticketkaufpreis und Datum.

4.5 Tickets können auch an der Abendkasse erworben werden. Die Abendkasse öffnet spätestens eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. An der Abendkasse werden nur Tickets für die Veranstaltung des Abends verkauft.

5. Weitergabe von Tickets

5.1 Das Besuchsrecht steht grundsätzlich nur dem Vertragspartner des/der Veranstalter*in zu. Eine Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketkäufers, ist zulässig. Die Kund*innen bzw. Ticketkäufer*innen kann in diesem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten, insbesondere unter Einbeziehung dieser AGB und der Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit am Veranstaltungsort, eintritt.

5.2 Auf eine*n Dritte*n ist das Besuchsrecht und die Zutrittsberechtigung zur Veranstaltung nur übertragbar, wenn der/die Dritte keinen höheren Preis als den auf dem Ticket ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist maximal ein Aufschlag auf den Ticketkaufpreis i.H.v. 25 % für z.B. Porto- und Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der/die Dritte alle Vertragspflichten, insbesondere auch das Weiterverkaufsverbot, übernimmt.

6. Hausrecht und Pflichten des Besuchers

6.1 Es gilt die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes. Diese kann am Veranstaltungsort von den Besucher*innen eingesehen werden.

6.2 Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen von dem/der Veranstalter*in erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten. Bei einer Missachtung kann ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungsortes von den Ordnungskräften angeordnet werden.

6.3 Beim Betreten des Veranstaltungsortes können vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.

6.4 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere in Fällen, in denen ein/e Besucher*in – gegen diese AGB verstößt; – strafbare Handlungen begeht, insbesondere Sachbeschädigung, Körperverletzung, Diebstahl, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung oder Beleidigung; – ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt; – Bühne, Toiletten oder sonstiges fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt; – durch ihr/sein Verhalten die Gesundheit (z.B. Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit am Veranstaltungsort) oder Andere gefährdet, durch z.B Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühne, Traversen, Lautsprecherboxen sowie Stagediving, Pogen oder Crowdsurfing; – gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt; – in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (z.B. der Backstage-, KünstlerInnen- und Bühnenbereich) eindringt – oder ohne Zustimmung des/der Veranstalter*in gewerblichen Handel am Veranstaltungsort betreibt

ist der/die Veranstalter*in oder von ihr beauftragte Personen berechtigt, diese*n Besucher*in schwerwiegenden Fällen auch ohne Verwarnung – vom Veranstaltungsort zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber des/der Veranstalter*in sind ausgeschlossen.

7. Absage von Veranstaltungen

7.1 Wird eine Veranstaltung aus von dem/der Veranstalter*in zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der/die Käufer*in den nominellen Ticketpreis (ohne Vorverkaufsgebühr oder sonstige Gebühren) erstattet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch der Kund*innen besteht nicht.

7.2 Der/die Veranstalter*in behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für die Käufer*innen zumutbar ist und eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Absagen oder Änderungen werden so früh wie möglich auf unserer Webseite bekannt gegeben. Hieraus können seitens der Käufer*innen keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der/die Veranstalter*in handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

7.3 Wird die Veranstaltung abgesagt, verschoben oder in sonstiger Art und Weise wesentlich beeinträchtigt, ist nicht mehr der/die ursprüngliche Ticketkäufer*in, sondern nur die Person, an die das Ticket weitergegeben wurde („Ticketinhaber*in“), berechtigt. Der/die Veranstalter*in oder Vertriebspartner*in werden die veranstaltungs- oder ticketbezogene Kommunikation nur mit dem/der neuen Ticketinhaber*inn bzw. dem/der Dritten, an den das Ticket übertragen wurde, führen.

7.4 Der/die Veranstalter*in behält sich weiter vor, den Käufer*innen einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für den/die Veranstalter*in aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Der/die Veranstalter*in behält sich darüber hinaus vor, den Karteninhaber*innen auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzu-weisen.

8. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von dem/der Veranstalter*in festzusetzen ist, im Einzelfall höchstens EUR 2.000,00.

8.2 Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben oder in Schließfächern verwahrt werden.

8.3 Bei Zuwiderhandlungen sind die Mitarbeiter*innen des/der Veranstalter*in vor Ort berechtigt, Aufnahme-geräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Veranstaltung festgehalten sind, können von dem/der Veranstalter*in eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den/die Eigentümer*in wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.4 Der/die Veranstalter*inund der/die auftretenden Künstler*innensind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen vom Besucher, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung der Besucher*innen erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

9. Haftungsbeschränkung

9.1 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadens-ersatzansprüche der Besucher*innen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des/der Ver-anstalter*in, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Ver-tragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

9.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der/die Veranstalter*in nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

9.3 Diese Einschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen des/der Veranstalter*in, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

9.4 Für Fremdleistungen, z.B. gastronomische Leistungen am Veranstaltungsort oder Gaderobe, und daraus resultierenden Schäden haftet nicht der/die Veranstalter*in, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

10. Rückerstattung

10.1 Hat die Veranstaltung die Hälfte der geplanten Spieldauer erreicht und muss dann aufgrund höherer Gewalt (z.B. Extremwetter, Terror, Bühnenunfall eines Künstlers) abgesagt werden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises.

10.2 Verkaufte Tickets werden von uns nicht zurückgenommen oder umgetauscht. Für verfallene Tickets wird kein Ersatz geleistet.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

11.2 Sollte eine Bedingung dieser AGB unwirksam sein, werden die übrigen Bedingungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingung tritt dann die gesetzliche Regelung.

11.3 Ist der/die Käufer*in eines Tickets ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, oder hat er/sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, oder ist ihr/sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin.

Empfehlungen zum Schutz der Gesundheit am Veranstaltungsort

Allgemein

Der Schutz der Gesundheit unserer Besucher*innen und Mitarbeiter*innen bei der Durchführung unserer Veranstaltungen ist uns besonders wichtig – insbesondere vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie. Es gelten daher die folgenden Empfehlungen, um die Gefahr von Ansteckungen von Besucher*innen und Dritten am Veranstaltungsort mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß zu reduzieren:

Besucher*innen sollten am Tag der Veranstaltung einen SARS-CoV-2-Antigen-Test durchlaufen. Für die Testung schließt der/die Ticketinhaber*in eine gesonderte Vereinbarung mit einer Teststation. Der/die Veranstalter*in ist nicht Partei dieser Vereinbarung.

Haftung

Die bei der Veranstaltung umgesetzten Schutz- und Hygienemaßnahmen sollen die Gefahr von Ansteckungen von Konzertbesucher*innen und Dritten mit dem SARS-CoV-2-Virus auf ein vertretbares Maß reduzieren. Die Gefahr einer SARS-CoV-2-Infektion im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Diese Gefahr ist den Käufer*innen und Inhaber*innen einer Eintrittskarte bewusst. Daher ist die Haftung der Veranstalter*innen für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Konzertbesucher*innen ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln oder Unterlassen entstehen.

Ergänzungen und Änderungen

Der/die Veranstalter*in ist bei einer Veränderung der Gesetzeslage bzw. Rechtsprechung auch bei bestehenden Schuldverhältnissen berechtigt, diese Bestimmungen mit einer angemessenen Frist oder aus wichtigem Grund, z.B. im Falle behördlicher Vorgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, auch bis zur Veranstaltung, im Voraus zu ändern, sofern dies für die Käufer*innen bzw. Inhaber*innen der Eintrittskarte zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden den Käufer*innen bekannt gegeben.

(Stand: April 2022)